Christine Scheck

Rechtsanwältin

Gewerbepark C 25

Businesscenter 

93059 Regensburg

Tel. 0941 / 4636 293

mail@kanzlei-scheck.de

 

Ihre E-Rechnungen für unsere Kanzlei senden Sie bitte an 

ERechnung@kanzlei-scheck.de

und geben in der Betreffzeile "E-Rechnung" an.

 


 

 

 

 

 

 







 

19.08.2011

Bundesarbeitsgericht: Zustellung eines Kündigungsschreibens beim Ehegatten

Wird die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen, geht das Kündigungsschreiben auch dann rechtswirksam zu, wenn es dem Ehegatten des Arbeitnehmers - ggfs. auch außerhalb der Wohnung - übergeben wird. Voraussetzung ist jedoch, das die Ehegatten in einer gemeinsamen Wohnung leben, dadurch sind sie nach der Verkehrsanschauung füreinander als Empfangsboten anzusehen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9.6.2011, 6 AZR 687/09